Legal-Tech-Rechtsanwalt in Gersheim/Bliesgau

Ralph Hecksteden

Rechtsanwalt


beA-Support

Zum 28. November 2016 hat das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) seinen Betrieb aufgenommen. Mit dem beA sollen in Zukunft alle rechtsverbindlichen Interaktionen zwischen Anwälten und der Justiz elektronisch abgewickelt werden. Dies umfasst insbesondere die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen und anderen Dokumenten, die bis 2016 noch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden konnten.

Für viele Anwaltskanzleien bedeutet dies eine enorme technische und organisatorische Umstellung mit relativ wenig zeitlichem Vorlauf. Ist Ihre Kanzlei bereits gerüstet für das beA? Gerne begleite ich Sie bei der sicheren Implementierung des beA in Ihren Kanzleibetrieb.

Zusätzlich biete ich Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die technischen Voraussetzungen sowie die daraus folgenden organisatorischen Fragen zum beA in Seminaren.

beA Kartenleser Laptop

  • Ort: Gersheim, Saarland
  • E-Mail: rechtsanwalt@hecksteden.eu

Auch für die sichere Kommunikation gilt: Eine Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied.